CBD-Händler erhalten zu Unrecht gezahlte Tabaksteuer zurück

CBD Händler erhalten Tabaksteuer zurück

Auch in der Schweiz haben es CBD-Händler nicht leicht. Einen großen Erfolg dürfen aber nun drei Markteilnehmer feiern, die auf Rückzahlung von zu Unrecht an den Fiskus gezahlter Tabaksteuer klagten und Recht bekamen.

Die Gründe für die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes sind schlicht: CBD-Gras ist kein Tabak. Und nur auf diesen darf naturgemäß die Tabaksteuer erhoben werden. Ein Umdenken, was man sich auch in Deutschland in den CBD Shops wünscht. 

Denn nur sehr langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass Cannabidiol (CBD) kein Teufelszeug, sondern ein gut erforschtes Naturprodukt ist. Trotzdem machen die Entwicklungen aus unserem südlichen Nachbarland Mut und spornen uns an, weiter Aufklärungsarbeit zu leisten.

CBD Gras ist kein Tabak

Vermutlich wird die schriftliche Urteilsbegründung der Schweizer Bundesrichter viele Seiten lang sein. Der Kern der Begründung ist aber einfach zu erklären und fällt eher unter die Rubrik Mittelstufen-Biologieunterricht. „CBD-Gras ist kein Tabak“. Und deswegen darf der Staat auch keine Tabaksteuer erheben.

Drei CBD-Händler hatten geklagt und vor dem Gericht in Lausanne gewonnen. Das Urteil fiel bereits Anfang des Jahres, wurde aber jetzt durch verschiedene Pressevertreter bekannt gemacht. Die Rechtsauffassung der Eidgenössischen Bundesrichter ist so eindeutig wie nachvollziehbar:

CBD-Gras ist nicht nur biologisch kein Tabak, es taugt auch nicht als Tabakersatz.

Gleichbehandlungsgrundsatz führt zur Erstattung der Cannabis-Tabak-Steuer

Berichten der Neuen Züricher Zeitung zufolge wurde das Urteil an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) weitergegeben, wo man sich eingehend mit der Thematik auseinandersetzte und zu folgendem Schluss kam: Es gilt der Grundsatz der Gleichberechtigung, daher sind alle in den vergangenen drei Jahren geleisteten Tabaksteuer-Zahlungen an Produzenten und Händler zurückzuzahlen.

Dies gab die Pressesprecherin der Zollverwaltung auf Anfrage bekannt. Per Post erhalten alle Betroffenen in den kommenden Tagen einen erfreulichen Brief der Zollbeamten, in denen die Rücküberweisung angekündigt wird.

Insgesamt rechnet man mit Erstattungen von bis zu 33 Millionen Schweizer Franken, das sind rund 30 Millionen Euro. Inklusive Vergütungszinsen, versteht sich. Ein starkes Signal gegen Diskriminierung und unnötige Schikanen einer Branche, die nun wirklich keine negativen Absichten hegt.

Im Idealfall profitieren auch die Kunden: Günstiger CBD Gras kaufen

Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die CBD-Firmen die zurückgezahlten Beträge als Gewinn verbuchen können. Ein großer Vorteil, z. B. für die laufenden Kosten, von denen es auch bei Produzenten und Händlern der Hanfbranche nicht wenige gibt (Lagerung, Personal, Miete etc.).

Optimalerweise profitieren sogar die Kunden von der wegweisenden Entscheidung der Bundesrichter. So könnte man nun günstiger CBD Gras kaufen. Auf welche Art ist bislang noch nicht klar. 

Denkbar wären z. B. Rabattaktionen oder sonstige Vergünstigungen. Eine Entwicklung zeichnet sich mithin auch in der Schweiz ab: Die Mehrheit der Branchenkenner spricht sich für eine vollständige Legalisierung von Cannabis aus.

Das würde sich schließlich auch positiv auf die Steuereinnahmen auswirken, von denen der Staat nun erst einmal einen Teil wieder abgeben muss.

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