Ihre Mithilfe ist gefragt: CannaTrust vertritt CBD-Branche gegenüber BVL

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Seit Anfang des Jahres ist CannaTrust in Kontakt mit dem BVL, für einen Austausch zu den FAQ-Texten auf den Seiten des BVL. Dazu berichtet Hendrik Brettschneider, der Gründer und CEO von CannaTrust hier

Die gesamte CBD-Branche wird seit vielen Monaten von großen Schwierigkeiten belastet, die aufgrund der Texte des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entstehen. Dazu gehören Verkaufsverbote und Verunsicherung der Nutzer.

Ziel von CannaTrust: Eine Änderung der Texte im Sinne der Branche und auf Basis einer rechtlich fundierten Auslegung zu erreichen.

CannaTrust sind mittlerweile eine beachtliche Anzahl behördlicher Beanstandungen gegen CBD-haltige Produkte bekannt, die von den Bewachungsbehörden mit den FAQ des BVL begründet werden. Es kommt aufgrund von unvollständigen oder missverständlichen Aussagen des BVL immer wieder zu unberechtigten Beanstandungen, Durchsuchungen und Verkaufsstopps.

Die EIHA hat zuletzt Dokumente an das BVL gesandt, was zuvor bereits verschiedene Unternehmen und Interessenvertreter gemacht haben. Doch auch dieser Versuch, an den FAQ des BVL etwas zu ändern, wurde vom BVL als nicht gerechtfertigt abgelehnt.

CannaTrust im direkten Austausch mit dem BVL

Daraufhin hat CannaTrust die Lebensmittelrechtskanzlei Zenk prüfen lassen, welche Änderungen an den Texten eingefordert werden können. In dem danach folgenden Kontakt mit dem BVL hat die zuständige Referatsleiterin versichert, unsere Argumente gründlich zu diskutieren und kritisch zu hinterfragen.

Uns wurde mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Einordnung von CBD-haltigen Lebensmitteln als Novel Food noch keine Unterlagen vorgelegt wurden, die eine Verwendung im nennenswerten Umfang zwischen der Legalisierung von Hanf 1996 und dem Stichtag nach der Novel Food Verordnung (15. Mai 1997) beweisen. Es sei wichtig ausschließlich Belege aus einer Zeit zu berücksichtigen, in der keine Einordnung als Betäubungsmittel bestand.

Unser Aufruf um Mithilfe

Wir haben den Eindruck, dass das BVL bei Vorlage entsprechender Nachweise gerne bereit ist, die Einordnung als Novel Food zu revidieren.

Daher ist Ihre Mithilfe gefragt: Wer Belege für eine Verwendung im Zeitraum 1996/1997 besitzt, sendet diese an info@cannatrust.eu. CannaTrust wird alle Verwendungsnachweise zusammentragen und in den Dialog mit dem BVL einbringen, um eine Verbesserung der Rechtssituation für die Branche zu erreichen.

„CBD ist unserer Meinung nach kein Novel Food, es ist verkehrsfähig und sicher. Wir respektieren dabei die Meinungen anderer Parteien, aber möchten mittels Argumenten und Beweisen eine Änderung erwirken, welche schon lange hätte stattfinden sollen.“ Hendrik Brettschneider

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