In der vergangenen Woche kam es wieder einmal zu Razzien in CBD- bzw. Hanfgeschäften. Bereits vor einigen Wochen waren ähnliche Vorgehen der Polizei und der örtlichen Behörden in München zu vermelden. Innerhalb der Branche sorgt dies wieder einmal für viel Aufsehen. Viele fragen sich: Was ist der Grund für die Razzien und kündigt sich dadurch ein baldiges Verbot von CBD an? Wir sind den Geschehnissen in Hamburg auf den Grund gegangen.
Am Donnerstag, den 04. Juli gegen 14 Uhr geschah es: Rund 40 Beamte der Hamburger Polizei stürmten zwei CBD-Geschäfte in den Stadteilen St. Pauli und Hoheluft in Hamburg. Innerhalb kürzester Zeit räumten diese sämtliche Regale leer und beschlagnahmten Waren. Insgesamt wurden laut der Polizei über 1000 Produkte sichergestellt. Das Vorgehen erinnert an verschiedene Razzien in anderen Teilen Deutschlands in der Vergangenheit. Der Polizeisprecher Rene Schönhardt äußerte sich kurz nach dem Einsatz nur kurz mit den Worten
„Wir ermitteln wegen des Verdachtes des Handelns von Betäubungsmitteln. Derzeit werden die sichergestellten Beweismittel ausgewertet, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.“
Über den genauen Anlass des Verdachts sagte er in diesem Zuge jedoch nichts.
Dies sorgte in der Branche mal wieder sehr schnell für Aufregung und viele fragten sich zurecht, was die genauen Hintergründe der Razzien waren. Nun wurde bekannt: Unter den beschlagnahmten Produkten waren vor allem sogenannt CBD-Blüten und CBD-haltige Hanftees. Auf Nachfrage hin äußerte sich daraufhin die zuständige Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Diese erklärte, dass die rechtliche Einschätzung insbesondere bei unverarbeiteten Pflanzenteilen der Cannabispflanze nicht eindeutig sei – Insbesondere deshalb, weil der THC-Gehalt in diesen Produkten nicht homogen ist. Es besteht also mitunter der Verdacht, dass die rechtliche Grenze von 0,2% THC nicht eingehalten wurde. Zusätzlich sagt Frau Frombach:
„Zur Herstellung eines Rauschzustandes sind etwa 5 bis 10 Milligramm THC notwendig. Bei einem Wirkstoffgehalt von 0,1 Bis 0,2 % THC reichen demnach 2,5 bis 10 Gramm CBD-Marihuana zur Herstellung eines Rauschzustandes.(…) Nach unserer Auffassung kann daher auch der Verkauf von CBD-Marihuana mit einem sehr geringen Wirkstoffgehalt eine Straftat darstellen.“
Die aktuellen Geschehnisse zeigen daher wieder einmal, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem gegen den Verkauf von CBD-Blüten vorgehen, da hier die rechtliche Situation als ungeklärt gilt. Aus diesem Grund verzichten viele Händler wie auch wir auf den Verkauf solcher Produkte. Inwiefern die Begründung des Staatsanwältin letztendlich Sinn macht, ist wiederum ein anderes Thema.