Die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (UN) hat in einer Sitzung am 20. November 2020 in Wien beschlossen, Cannabis neu zu klassifizieren. Gemäß einer Verordnung aus dem Jahre 1961 ist Cannabis seither unverändert als nicht verkehrsfähiges Suchtmittel wie Heroin oder Kokain eingestuft und degradiert worden.
Schon seit gut 2 Jahren gibt es jedoch von der WHO ( Weltgesundheitsorganisation) die Empfehlung an die UN, Cannabis neu und vor allem zeitgemäß zu betrachten und bewerten.
Die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen hat nun gemäß der Empfehlung der WHO entschieden, Cannabis aus der Klasse der Substanzen zu entfernen, zu der auch harte Drogen wie z.B. Heroin , Kokain, Christal Meth etc. gehören.
Cannabis wird also von der UN nicht weiter als gefährliche Droge eingeschätzt, was vielen Nutzern, Experten und Unternehmern große Freude beschert hat. Auch die Beteiligten der Medizinalhanf-Branche können mit Erleichterungen rechnen.
Das bedeutet zwar nicht automatisch , dass alle Länder ihren teils rigiden Umgang mit Cannabis ändern, für viele Staaten sind internationale Konventionen aber dennoch durchaus wegweisend. Wenn die Welt Cannabis anders wahrnimmt, könnten bald viele interessierte Nationen ihre Legalisierungskonzepte leichter umsetzen, ohne UN-Sanktionen befürchten zu müssen. Befürworter einer anderen Drogenpolik können diese Entscheidung als symbolischen Sieg verbuchen.
Vorausgegangen war bereits eine Entscheidung des EuGHs (Europäischer Gerichtshof) vor 2 Monaten, das Cannabinoid CBD nicht wie THC als Betäubungsmittel einzustufen. So ist CBD Öl mit einem THC Gehalt von maximal 0,2 Prozent in Deutschland legal (siehe CBD Legal in Deutschland)
- CBD aus Hanf: Was ist Cannabidiol
- Vorteile des Vollspektrum CBD Öl und was bedeutet Entourage Effekt
- Wie funktioniert das Endocannabinoid System
Das war eine deutliche Kehrtwende in Brüssel, denn im Sommer diesen Jahres plante man dort noch, alle Zulassungsanträge für CBD wegen der Novel Food Verordnung auszusetzen und sogar die Einstufung als Betäubungsmittel zu prüfen. Das hätte das Aus für alle Hersteller und Unternehmer dieser wachsenden Branche in der EU bedeutet. Die Kammer des EuGH orientierte sich ebenfalls an der neuen Vorgabe der WHO.
Mit der jüngsten Entscheidung der EU Kommission von dieser Woche scheint sich in der Europäischen Union die Lage für Hanfproduzenten, Verarbeiter, Händler und Verbraucher langsam zu entspannen. Es wurde festgelegt, dass CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen ist, da es keine psychoaktive Wirkung aufweist. Somit können Verbraucher in Deutschland weiterhin sicher und legal CBD Öl kaufen und konsumieren.
Ferner wird es auch nicht als Arzneimittel angesehen, infolgedessen wird es als Lebensmittel eingeordnet. Wenn CBD aus der gesamten Hanfpflanze hergestellt wird, unterliegt es dem freien Warenverkehr im EU Raum. Somit ist der Kauf von Cannabinoiden sowohl im stationären Fachgeschäft als auch Online im CBD Shop legal.