Cannabis auf Privatrezept: Auch ärztliche Leistung muss selbst bezahlt werden

Cannabis auf Privatrezept

Cannabis aus der Apotheke ist verschreibungspflichtig. Weder die private Krankenversicherung (PKV) noch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten für Cannabis. Wer sich von seinem Arzt Cannabis auf Rezept verschreiben lässt, muss auch die im Zusammenhang mit der Verordnung anfallenden ärztlichen Leistungen selbst bezahlen. 

Das gilt immer dann, wenn der Arztbesuch auf privater Basis erfolgt (Privatrezept), also kein kassenärztliches Behandlungsverhältnis zustande kommt.

Über diesen Sachverhalt informierte unlängst die Pressestelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz als Reaktion auf eine Reihe von Patienten, die Cannabis auf einem Privatrezept verordnet bekamen, die zugrundeliegende Untersuchung bzw. Behandlung aber mit der Krankenkasse abgerechnet wurde.

Cannabis & CBD Öl auf Rezept?

Es kommt häufig vor, dass Patienten einen Arzt bereits mit dem Wunsch konsultieren, ein CBD Öl auf Privatrezept verordnet zu bekommen. Das ist grundsätzlich unproblematisch, birgt aber eine Art „Falle“, die es unbedingt zu beachten gilt.

Zu einer Erstverordnung gehört eine mehr oder weniger ausgedehnte Untersuchung bzw. Behandlung. Die Kosten für eine solche ärztliche Betreuung müssen ebenfalls vollständig privat bezahlt werden. Bereits im Vorfeld sehen sich Patienten im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis und CBD Produkten hohen Kosten gegenüber.

Eine Übernahme der CBD Kosten durch die Krankenversicherung ist ausgeschlossen. Zusammenfassend heißt es hierzu vom Deutschen Hanfverband: „Wer sich entscheidet, einen Arzt auf privater Basis zu konsultieren, verzichtet auf alle Krankenkassenleistungen.“

Verunsicherung nach Schreiben von Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hatte vor wenigen Wochen ein Schreiben an einen Mediziner herausgeschickt, in dem diesem – Pressemeldungen zufolge – die private Verordnung von Hanfpräparaten untersagt wurde. In dieser Pauschalität stimmt das so zwar nicht, dennoch wandten sich viele besorgte Nutzer an den Hanfverband.

Ihre Sorge war, dass privatärztliche Verschreibungen von Cannabis-haltigen Medikamenten nun grundsätzlich illegal (CBD legal) seien. Die Pressestelle der Kammer beruhigte aber: 

Es handele sich lediglich um Einzelfälle, in denen Patienten ein Cannabis-Privatrezept erhielten, die restliche Leistung aber über die Krankenkasse abgerechnet wurde. „Solche Verschreibungen sind dann unzulässig“, so die Mainzer Medizinervertretung.

Cannabis auf Privatrezept ist eine Form der IgeL-Leistung

Muss ein Patient damit rechnen, dass seine Krankenkasse die gewünschte medizinische Leistung nicht übernimmt, steht ihm die private Übernahme der Kosten jederzeit frei.

Experten sprechen bei der Cannabis-Verordnung von einer Art der „Individuellen Gesundheitsleistung“, besser bekannt als IgeL-Leistung.

Gleichwohl fehlt es hier noch an Transparenz. Der Hanfverband stellt hierzu fest: „IgeL-Leistungen werden in Arztpraxen offen angesprochen und fast schon beworben, während medizinisches Cannabis bislang noch gar nicht als Individuelle Gesundheitsleistung wahrgenommen wird.“.

Aus diesem Grund kann es durchaus passieren, dass nicht einmal Ärzte und Praxisangestellte von dieser Konstellation wissen und die medizinische Leistung im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis mit der Krankenkasse abzurechnen versuchen. 

Der Deutsche Hanfverband rät daher, das Thema beim Arzt offen anzusprechen. Eine Geschäftsbeziehung sollte nur zwischen ihm und seinem Patienten geschlossen werden. Damit werden spätere böse Überraschungen vermieden.

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